Einlagensicherung
Das Bankengesetz schreibt in Art. 7 als Bewilligungsvoraussetzung vor, dass sich Banken zum Schutz der Kundengelder einem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssystem anschliessen müssen. Dieses System bezweckt die Deckung für nicht verfügbare Einlagen oder Anlegerforderungen bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs einer liechtensteinischen Bank.
Der Liechtensteinische Bankenverband (LBV) hat sich im Jahr 2001 für eine eigenständige Lösung entschieden und ist als Stifter Träger der «Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungs-Stiftung SV» (EAS). Die Stiftung hat die Verpflichtung übernommen, im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses einer Bank, die in einem aufrechten Vertragsverhältnis mit der Stiftung steht, deren Kunden bis zu einem Maximalbetrag von CHF 100'000.00 zu entschädigen.
Die EAS trägt als einzige Sicherungseinrichtung von Liechtenstein wesentlich zum Gläubigerschutz bei und leistet einen entscheidenden Beitrag zur Stabilität und Sicherheit und der damit verbundenen Reputation des Finanzplatzes.