Regulierung
Regulierung
Eine gute Regulierung ist für die global ausgerichtete Finanzindustrie Liechtensteins von höchster Bedeutung. Sie sorgt für einen hohen Konsumenten- und Anlegerschutz und fördert gleichzeitig die Stabilität des Banken- und Finanzplatzes. Beide Zielsetzungen erhöhen das Vertrauen in die Banken. Die Normen haben jedoch nur dann praktische Relevanz, wenn sie massgeschneidert auf die unterschiedlichen Geschäftsmodelle und Grössenverhältnisse adaptiert werden können. Der «one size fits all»-Ansatz globaler Regulierungsbestrebungen ist der falsche Weg. Die Kosten müssen auch für kleinere Institute mit einem anderen Risikoprofil tragbar sein. Nur so bleiben sie weiterhin wettbewerbsfähig.
Liechtenstein hat eine moderne und EU-kompatible Finanzmarktregulierung
Das Fürstentum gehört dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an und verfügt damit über die volle Dienstleistungsfreiheit in sämtliche Länder der Europäischen Union (EU) und des EWR (zusätzlich Norwegen und Island). Damit gelten für die Banken die gleichen gesetzlichen Rahmenbedingungen wie in den EU-Ländern.
Durch eine zeitnahe und marktgerechte Umsetzung der EU-Richtlinien fördert Liechtenstein die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzplatzes.
Die Kunden liechtensteinischer Banken profitieren damit sowohl von einer international anerkannten Finanzmarktregulierung wie MiFID oder UCITS als auch von stabilitätsfördernden Rahmenwerken zur Bankenaufsicht und deren Mindestanforderungen (CRD/Basel III).
Anerkannte Finanzmarktaufsicht als zentrale Schnittstelle der Volkswirtschaft
Die liechtensteinische Finanzmarktaufsicht (FMA) ist nicht nur die zuständige mikro- und makroprudenzielle Aufsichtsbehörde über Banken und andere Finanzdienstleister, sondern übernimmt im Rahmen der Regulierung sowie als Abwicklungsbehörde zentrale Rollen für die liechtensteinische Volkswirtschaft. Dabei ist die internationale Vernetzung von hoher Bedeutung, da sich Kunden und Märkte der liechtensteinischen Banken primär im Ausland befinden. Mit dem sehr kleinen Heimmarkt sind die liechtensteinischen Finanzdienstleister stark auf grenzüberschreitende (cross border) Geschäftsmodelle ausgerichtet.
So ist die FMA eingebunden in das Europäische System der Finanzaufsichtsbehörden (EBA, ESMA, EIOPA) und dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB). Da Liechtenstein jedoch nicht am EURO teilnimmt, ist der Bankenplatz nicht integriert in die Europäische Bankenunion.
Die FMA ist ordentliches Mitglied der internationalen Vereinigung der Wertpapier-aufsichtsbehörden (IOSCO) und anderer globaler Netzwerke. Dies zeigt, dass Liechtenstein sowie dessen Finanzplatz und Aufsicht als gleichwertiger Partner innerhalb der internationalen und europäischen Gemeinschaft anerkannt ist. Gleichzeitig wird damit die Integration des Finanzplatzes weiter gestärkt und erleichtert den liechtensteinischen Intermediären den Zutritt in ausländische Märkte.
Enge Verbundenheit zur Schweiz
Durch den Zoll- und Währungsvertrag ist Liechtenstein traditionell sehr stark mit der Schweiz verbunden. Der Schweizer Franken (CHF) ist das gesetzliche Zahlungsmittel. Liechtenstein ist dem Schweizer Zahlungsverkehrssystem (SIC) angeschlossen. Die liechtensteinischen Banken geniessen grundsätzlich die gleiche Rechtsstellung wie Schweizer Banken. Schweizerische Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend Geld-, Kredit- und Währungspolitik im Sinne des Nationalbankgesetzes gelten auch für Liechtenstein.
Dank der engen nachbarschaftlichen Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz profitieren die liechtensteinischen Finanzdienstleister zudem von einem privilegierten Zugang zum Schweizer Wirtschaftsraum. Für Schweizer Akteure bietet sich Liechtenstein als naher Hub zu den EU- und EWR-Staaten an.
Links
EBA - Regulierung (nur in Englisch verfügbar)
ESMA (nur in Englisch verfügbar)
Rechtssammlungen
Liechtensteinisches Recht (DE)
Liechtensteinisches Recht (EN, Übersetzung ausgewählter Rechtsakte)
EWR-Rechtsakte (nur in Englisch verfügbar)