Liechtenstein konsultiert Umsetzung zum EU-Bankenpaket
Die Regierung hat kürzlich den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Bankengesetzes (BankG) zur Umsetzung des EU-Bankenpakets verabschiedet. Mit dieser Vorlage soll die Richtlinie (EU) 2019/878 (CRD5) sowie die Verordnungen (EU) 2019/876 (CRR2) sowie 2020/873 (CRR2 Covid 19 quick-fix) in den Rechtsbestand von Liechtenstein übernommen werden.
Die Vernehmlassungsfrist endet am 30. April 2021. Das EU-Bankenpaket befindet sich derzeit im Übernahmeverfahren in das EWR-Abkommen. Die gegenständlichen Anpassungen sollen unabhängig vom EWR-Übernahmeverfahren per 1. März 2022 in Kraft treten.
Die Umsetzung der CRD5 bedingt Abänderungen im BankG, Anpassungen der Bankenverordnung (BankV) sowie zahlreicher Nebengesetze. Mit der Vorlage sollen auch andere erforderliche Änderungen im BankG vollzogen werden. Unter anderem wird auch die Normenhierarchie zwischen BankG und BankV angepasst. Insbesondere handelt es sich dabei um die Bestimmungen zu den Bankgeschäften, den Kapitalpuffern sowie die Bestimmungen zur Eigentümerkontrolle. Auch erfolgt eine Angleichung von Bestimmungen an Europäische Aufsichtsstandards wie etwa im Bereich der Governance, insbesondere hinsichtlich Organgeschäften und Vorgaben für die interne Revision sowie den Regelungen zur Auslagerung.
Der Liechtensteinische Bankenverband (LBV) begrüsst die zeitnahe Umsetzung des EU-Bankenpakets in Liechtenstein. Mit den neuen Bestimmungen erfüllt der liechtensteinische Bankenplatz die internationalen Basel 3-Standards des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) und ist gleichwertig reguliert wie der restliche europäische Binnenmarkt (level playing field). Mit der Umsetzung des EU-Bankenpakets wird die traditionell hohe Finanzstabilität und Reputation Liechtensteins zusätzlich gefördert sowie die Vergleichbarkeit der Einhaltung von prudenziellen Vorgaben erhöht. Ausserdem erhofft sich der LBV, dass dem Proportionalitätsprinzip endlich nachgekommen wird und insbesondere kleinere Banken von risikoadäquaten Vereinfachungen profitieren können. Abschliessend wird erwartet, dass für die im EU-Bankenpaket enthaltene Änderung der Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie (EU) 2019/879 ebenfalls in Kürze ein Regierungsvorschlag in Konsultation geschickt werden kann.