Geldwäscherei-Bekämpfung
Geldwäscherei-Bekämpfung
Die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie die Einhaltung von internationalen Sanktionen zählen zu den zentralen Aufgaben der Liechtensteinischen Banken und sind ein wesentliches Anliegen des Liechtensteinischen Bankenverbandes (LBV). Der LBV setzt sich für eine rasche und standardkonforme Umsetzung der internationalen Vorgaben im nationalen Recht ein.
Dazu zählen insbesondere die 40 + 9 Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) sowie die Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union (EU). Zu den zentralen Bestimmungen auf EU-Ebene zählen im Wesentlichen die 4. EU-Geldwäscherei-Richtlinie, die im Juni 2018 bereits teilweise durch die 5. EU-Geldwäscherei-Richtlinie revidiert worden ist sowie die EU-Geldtransfer-Verordnung. Die internationalen Vorgaben zur Geldwäschereibekämpfung sind innerstaatlich im Sorgfaltspflichtgesetz bzw. in der Sorgfaltspflichtverordnung umgesetzt. Diese Bestimmungen werden unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklungen regelmässig überarbeitet und angepasst.
Liechtenstein ist auch Mitglied von Moneyval, dem Expertenausschuss des Europarats zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Gemeinsam mit dem internationalen Währungsfonds wird Liechtenstein regelmässig von Moneyval hinsichtlich der Einhaltung der internationalen Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung geprüft. Liechtenstein wurden zuletzt hohe Standards bescheinigt.
Links
Internationale Organisationen (nur in Englisch verfügbar)
EBF Medienmitteilung betr. blueprint
Internationale / Europäische Rechtsgrundlagen
Finanzmarktaufsicht
Nationale Rechtsgrundlagen