Steuern
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Liechtensteins Bankenplatz ist ein international eingebundener Finanzplatz, der durch einen hohen Regulierungsstandard und eine hohe Qualität an Dienstleistungen seine Wettbewerbsfähigkeit unter Beweis stellt. Die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen beinhalten eine global ausgerichtete Finanzplatzstrategie, welche die internationalen Standards der Transparenz und des Informationsaustausches in Steuerfragen, die effiziente globale Zusammenarbeit bei Steuerbetrug und Steuerhinterziehung sowie die Massnahmen gegen eine missbräuchliche Steuergestaltung berücksichtigt.
Konkret gilt für den liechtensteinischen Bankenplatz die Einhaltung folgender Massnahmen und Vereinbarungen:
- OECD Massnahmen zur Vermeidung von grenzüberschreitender Gewinnverschiebungen und Gewinnverkürzungen bei Unternehmen (BEPS)
- OECD Standard zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA)
- multilaterales Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung (MLI)
- Multilaterale Vereinbarung über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement on the Automatic Exchange of Financial Account Information, MCAA)
Unterzeichnete Staaten betr. CRS | Unterzeichnete Staaten betr. CbC - Multilaterale Amtshilfeübereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Convention on mutual administrative assistance in tax matters)
- Internationale Zusammenarbeit in Steuerfrage
In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Umsetzung des internationalen automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen (per Anfang 2016), der Abschluss des FATCA-Abkommen (per 16.05.2014) mit den USA sowie das Abkommen mit der Republik Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich Steuern hervorzuheben.
Im Bereich des internationalen Steuerrechts unterhält Liechtenstein mit einer Vielzahl von Staaten bilaterale Steuerabkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung für grenzüberschreitende Sachverhalte (DBA). Die liechtensteinische Steuerverwaltung führt hierzu eine Liste alle Doppelbesteuerungsabkommen.
Liechtenstein verfügt über ein national wie international attraktives Steuersystem, welches den europarechtlichen Vorgaben vollständig entspricht und den internationalen Entwicklungen ausreichend Rechnung trägt.
Aktuell wurde Liechtenstein im Oktober 2018 durch den Rat der EU-Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN) bescheinigt, dass die liechtensteinische Gesetzgebung in Bezug auf die Umsetzung der BEPS-Mindeststandards den Vorgaben des ECOFIN vollumfänglich entspricht. Somit hat Liechtenstein auch auf dem Gebiet der Eindämmung von als aggressiv qualifizierte Steuergestaltung von multinationalen Unternehmen die internationale Vorgaben umgesetzt.
Links
Regierung
Steuergesetz Liechtenstein (SteG)
Steueramtshilfegesetz (SteAHG)
Steuerverwaltung Liechtenstein
Organisationen
OECD (nur in Englisch verfügbar)
Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft – Vorschläge der OECD
Aktuelles zu DBA
2021.05.03_DBA Abkommen mit Niederlande
2022.11.18_DBA Abkommen mit Rumänien
2023.07.12_DBA Abkommen mit Italien
2024.02.21_DBA Abkommen mit Irland