Erweiterung des liechtensteinischen DBA Netzes: Abkommen mit den Niederlande tritt am 31.05.2021 in Kraft
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den Niederlande tritt am 31.05.2021 in Kraft. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Erweiterung des liechtensteinischen DBA-Netzes geschaffen worden. Das Abkommen vermeidet die Doppelbesteuerung von natürlichen und juristischen Personen mit internationalen Anknüpfungspunkten im Bereich der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Es ist deshalb ein wichtiges Element zur Förderung internationaler Wirtschaftsaktivitäten. Zudem erhöht es die Rechtssicherheit bei Investitionen und stärkt die gemeinsame Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und den Niederlanden.
Das Abkommen beinhaltet Regeln zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung bei den Einkommens- und Vermögenssteuern sowie die abkommensrechtliche Behandlung von Arbeitseinkommen, Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen, Pensionsleistungen und Pensionsfonds bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Dabei orientiert es sich am internationalen Standard der OECD und berücksichtigt die Ergebnisse des OECD/G20 BEPS-Projektes (Base Erosion and Profit Shifting), das sich gegen die Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung im grenzüberschreitenden Kontext richtet. Zur Förderung grenzüberschreitender Investitionen wurde bei Konzern-Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren betreffend Quellensteuern ein Nullsatz vorgesehen.
Im Rahmen der Bestimmungen über das Verständigungsverfahren zwischen den beiden Ländern wurde zur Lösung schwieriger Doppelbesteuerungsfälle eine Schiedsklausel vereinbart. Die Regelung zum Informationsaustausch entspricht dem internationalen Standard, wobei der automatische Informationsaustausch (AIA) über das AIA-Abkommen zwischen Liechtenstein und der EU abgewickelt wird.