Erweiterung des liechtensteinischen DBA Netzes: Abschluss eines DBA zwischen dem EU Mitgliedsstaat Rumänien und Liechtenstein
Am 10. November 2022 unterzeichneten Rumänien und Liechtenstein ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Das Abkommen regelt die Beseitigung der Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und basiert auf dem internationalen Standard der OECD. Es ist deshalb ein wichtiges Element zur Förderung internationaler Wirtschaftsaktivitäten. Zudem erhöht es die Rechtssicherheit bei Investitionen und stärkt die gemeinsame Zusammenarbeit zwischen Rumänien und Liechtenstein.
Das Abkommen regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung bei den Einkommens- und Vermögenssteuern. Das unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigt zudem die Regelungen des OECD/G20 BEPS-Projektes gegen die Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung im grenzüberschreitenden Kontext. Zur Förderung grenzüberschreitender Investitionen wurde bei Konzern-Dividenden ein Nullsatz vorgesehen, für Zinsen und Lizenzgebühren gilt eine Quellensteuer von 5%. Das DBA regelt weiters die abkommensrechtliche Behandlung von Vermögensstrukturen, Investmentfonds, Pensionsfonds und gemeinnützigen Organisationen. Die Regelung zum Informationsaustausch entspricht dem internationalen Standard und schliesst eine Vollstreckungsamtshilfe ein.
Das DBA tritt nach Abschluss der innerstaatlichen Gesetzgebungsverfahren in Kraft.
Das Abkommen ist ein wichtiger Schritt zur Erweiterung des liechtensteinischen DBA-Netzes. Es erhöht die Rechtssicherheit bei Investitionen und stärkt die gemeinsame Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und Rumänien.
Hier geht es zur Pressemitteilung der Regierung.