Erweiterung des liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommen-Netzes (DBA-Netzwerk): Abschluss eines DBA zwischen dem EU Mitgliedsstaat Italien und Liechtenstein
Am 12. Juli 2023 wurde das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Liechtenstein und Italien unterzeichnet. Das Abkommen regelt die Beseitigung der Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Dabei orientiert es sich am internationalen Standard der OECD und berücksichtigt die Ergebnisse des OECD/G20 BEPS-Projektes (Base Erosion and Profit Shifting), dass sich gegen die Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung im grenzüberschreitenden Kontext richtet. Es ist deshalb ein wichtiges Element zur Förderung internationaler Wirtschaftsaktivitäten. Zudem erhöht es die Rechtssicherheit bei Investitionen und stärkt die gemeinsame Zusammenarbeit zwischen Italien und Liechtenstein.
Abschluss eines DBA zwischen dem EU Mitgliedsstaat Italien und Liechtenstein
Das Abkommen regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung bei den Einkommenssteuern. Zur Förderung grenzüberschreitender Investitionen wurde bei Konzern-Dividenden betreffend Quellensteuern ein Nullsatz vorgesehen. Im Rahmen der Bestimmungen über das Verständigungsverfahren zwischen den beiden Ländern wurde zur Lösung schwieriger Doppelbesteuerungsfälle auch eine Schiedsklausel und ein Zusatzprotokoll über ein Schiedsverfahren vereinbart.
Die Regelung zum Informationsaustausch entspricht dem internationalen Standard und schliesst eine Vollstreckungsamtshilfe ein. Der automatische Informationsaustausch wird unverändert über das AIA-Abkommen zwischen Liechtenstein und der EU abgewickelt.
Das Abkommen mit einem der wichtigsten Handelspartner Liechtensteins ist ein wichtiger Schritt zur Erweiterung des liechtensteinischen DBA-Netzwerkes. Es erhöht die Rechtssicherheit bei Investitionen und stärkt die gemeinsame Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und Italien.
Hier geht es zur Pressemitteilung der Regierung.
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