Erweiterung des liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommen-Netzes (DBA-Netzwerk): DBA zwischen Liechtenstein und Belgien unterzeichnet
Am 4. Mai 2026 wurde ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Liechtenstein und Belgien unterzeichnet.
Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt die Beseitigung der Doppelbesteuerung zwischen Belgien und Liechtenstein. Es schafft klare Rahmenbedingungen für natürliche und juristische Personen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Dabei orientiert es sich am internationalen Standard der OECD und berücksichtigt die Anforderungen des OECD/G20-BEPS-Projekts (Base Erosion and Profit Shifting) zur Verhinderung von Steuerverkürzung und Steuervermeidung im grenzüberschreitenden Kontext.
Das Abkommen umfasst Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Einkommens- und Vermögenssteuern und sieht vor, dass zur Förderung grenzüberschreitender Investitionen bei Konzern-Dividenden, bei Darlehen zwischen Unternehmen sowie bei Lizenzgebühren keine Quellensteuern erhoben werden. Zudem werden die abkommensrechtliche Behandlung von Vermögensstrukturen, Investmentfonds und Pensionsfonds geregelt sowie ein Verständigungsverfahren mit Schiedsklausel zur Lösung komplexer Doppelbesteuerungsfälle festgelegt. Der Informationsaustausch erfolgt nach dem internationalen Standard, wobei der automatische Informationsaustausch weiterhin über das Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Union über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten abgewickelt wird. Zudem wurde Vollstreckungsamtshilfe vereinbart.
Mit dem Abkommen erweitert Liechtenstein sein Netz an Doppelbesteuerungsabkommen und stärkt die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Investitionen zwischen Liechtenstein und Belgien. Die Vereinbarung erhöht die Rechtssicherheit für Unternehmen und Privatpersonen und fördert die bilaterale Zusammenarbeit.
Hier geht es zur Pressemitteilung der Regierung.