Erweiterung des liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommen-Netzes (DBA-Netzwerk): DBA zwischen Liechtenstein und Lettland unterzeichnet
Am 2. Oktober 2025 wurde ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Liechtenstein und Lettland unterzeichnet.
Das Abkommen regelt die Beseitigung der Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Dabei orientiert es sich am internationalen Standard der OECD und berücksichtigt die Ergebnisse des OECD/G20 BEPS-Projektes (Base Erosion and Profit Shifting) zur Verhinderung von Steuerverkürzung und Steuervermeidung im grenzüberschreitenden Kontext. Der Informationsaustausch richtet sich nach dem internationalen Standard, wobei der automatische Informationsaustausch weiterhin über das AIA-Abkommen zwischen Liechtenstein und der EU abgewickelt wird. Zudem enthält das Abkommen eine Vollstreckungsamtshilfe.
Zur Förderung grenzüberschreitender Investitionen sieht das DBA mit Lettland bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen juristischen Personen keine Quellensteuer vor. Darüber hinaus reduziert das DBA die Quellensteuer auf 10% (bei Dividenden und Zinsen) bzw. 5% (bei Lizenzgebühren). Das DBA regelt weiters die abkommensrechtliche Behandlung von Vermögensstrukturen, Pensionsfonds und gemeinnützigen Organisationen. Zudem können Verrechnungspreisfragen in einem institutionalisierten Rahmen mit dem Partnerstaat besprochen werden und die Rechtssicherheit wird beispielsweise durch die Möglichkeit von Verständigungsverfahren erhöht.
Das Abkommen ist ein zusätzlicher wichtiger Schritt zur Erweiterung des liechtensteinischen DBA-Netzes. Es erhöht die Rechtssicherheit bei Investitionen und stärkt die wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und Lettland.
Hier geht es zur Pressemitteilung der Regierung.