Spanien anerkennt Liechtensteins langjährige Bemühungen im Bereich der Steuertransparenz
Liechtenstein setzt seit Jahren auf eine konsequente Strategie der Steuerkooperation und der Umsetzung internationaler Standards. Dadurch konnten in den vergangenen Jahren zahlreiche diskriminierenden steuerlichen Massnahmen abgebaut werden. Spanien war eines der letzten EU-Länder, das diese nun ebenfalls gegenüber Liechtenstein aufgehoben hat.
Am 10. Februar 2023 hat die spanische Regierung den genehmigten Erlass zur Bestimmung der Länder und Gebiete schädlicher Steuerregelungen (spanische Liste der nicht-kooperativen Jurisdiktionen) im offiziellen spanischen Staatsanzeiger (Boletín Oficial del Estado, BOE) veröffentlicht. Dieser Erlass basiert auf einem aktualisierten, dem internationalen Standard entsprechenden Kriterienkatalog zur Bestimmung von Ländern und Gebieten mit schädlichen Steuerregelungen.
Spanien war eines der letzten EU-Länder, das Liechtenstein aufgrund der überholten Kriterien bis anhin noch als Land mit schädlichen Steuerregeln klassifiziert hatte. Die seit dem 11. Februar 2023 (ein Tag nach der Veröffentlichung im spanischen BOE) in Kraft getretenen spanischen Liste der nicht-kooperativen Jurisdiktionen enthält keinen Eintrag zu Liechtenstein. Dies hat zur Folge, dass Spanien zahlreiche diskriminierende steuerliche Massnahmen gegenüber Liechtenstein nicht mehr anwendet. Insbesondere führt dies zum Wegfall erhöhter Quellensteuern und verschärfter Dokumentationsvorschriften im Bereich der Verrechnungspreise sowie der Aufhebung von Abzugsbeschränkungen für Betriebsausgaben und Sondervorschriften hinsichtlich der Ansässigkeit.
Die langjährigen Bemühungen einerseits auf politischer und technischer Ebene und andererseits durch Finanzplatzverbände haben entscheidend zu diesem Resultat beigetragen. Diese Entwicklung führt zu einer spürbaren Erleichterung von grenzüberschreitenden Investitionen und Dienstleistungen in/mit Spanien.
Weitere Links:
Pressemitteilung der Regierung vom 13.02.2023
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