Erweiterung des liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommen-Netzes (DBA-Netzwerk): DBA zwischen Liechtenstein und Kroatien unterzeichnet
Am 22. Januar 2025 wurde ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Liechtenstein und Kroatien unterzeichnet.
Das Abkommen regelt die Beseitigung der Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Dabei orientiert es sich am internationalen OECD-Standard und berücksichtigt die Anforderungen des OECD/G20-BEPS-Projektes (Base Erosion and Profit Shifting) zur Verhinderung von Steuerverkürzung und Steuervermeidung im grenzüberschreitenden Kontext.
Ebenfalls regelt das Abkommen die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Einkommens- und Vermögenssteuern. Zur Förderung grenzüberschreitender Investitionen fallen bei Konzern-Dividenden keine Quellensteuern an. Darüber hinaus reduziert sich die Quellensteuer bei übrigen Dividenden, Zinsen sowie Lizenzgebühren auf 5 %. Das DBA beinhaltet weiters Bestimmungen zur abkommensrechtlichen Behandlung von Vermögensstrukturen, Investmentfonds, Pensionsfonds und gemeinnützigen Organisationen. Zur Lösung schwieriger Doppelbesteuerungsfälle sieht das Abkommen Regeln für ein Verständigungsverfahren vor. Der Informationsaustausch richtet sich nach dem internationalen Standard, wobei der automatische Informationsaustausch weiterhin über das AIA-Abkommen zwischen Liechtenstein und der EU abgewickelt wird. Ausserdem wurde eine Vollstreckungsamtshilfe vereinbart.
Das Abkommen ist ein wichtiger Schritt zur Erweiterung des liechtensteinischen DBA-Netzes. Es erhöht die Rechtssicherheit bei Investitionen und stärkt die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und Kroatien.
Hier geht es zur Pressemitteilung der Regierung.