Brexit: Regierung setzt weitere Vorbereitungsmassnahme für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus dem EWR-Binnenmarkt
An ihrer Sitzung vom vergangenen Dienstag, 17. November 2020 hat die liechtensteinische Regierung eine Anpassung der Bankenverordnung beschlossen. Die Anpassung stellt sicher, dass Banken und Wertpapierfirmen mit Sitz im Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland auch nach dem 31.12.2020 weiterhin Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen geeigneten Gegenparteien oder professionellen Kunden (wie beispielsweise Banken) in Liechtenstein erbringen können, sofern sie ihre Tätigkeit bei der FMA anzeigen.
Die Verordnungsanpassung tritt auf den 01.12.2020 in Kraft. Hier finden die entsprechende Pressemitteilung der Regierung in Deutsch und Englisch.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat ebenfalls bereits eine Information auf ihrer Homepage aufgeschaltet und darin angekündigt, dass sie vor dem 01.12.2020 weitere Informationen, insbesondere zum Anzeigeverfahren in Form einer Wegleitung auf der Homepage publizieren wird.
Hier geht es zum Text der Verordnungsanpassung.
Weitere Informationen finden Sie zudem in der Pressemitteilung der Regierung.
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