LIBOR Ablösung und Einführung des neuen Referenzzinssatzes SARON in Liechtenstein
Der seit 2009 weltweit als einer der wichtigsten Referenzzinsätze verwendete «London Interbank Offered Rate» (LIBOR), wird mit Ende 2021 der Vergangenheit angehören.
Angesichts von Manipulation an Referenzzinssätzen hat die britische Finanzmarktaufsicht 2017 bekannt gegeben, die Ermittlung des LIBOR mit Ende 2021 einzustellen. Aus diesem Grund haben nationale Behörden und Arbeitsgruppen weltweit ihre eigenen alternativen Referenzzinssätze (ARR) entwickelt, um den LIBOR zu ersetzen. Diese basieren auf tatsächlicheren Kreditgeschäften.
In der Schweiz und damit auch in Liechtenstein ist für variabel verzinste Hypotheken neu der «Swiss Average Rate Overnight» (SARON)) der massgebende Referenzzinssatz. Er stellt einen seit 2009 bestehenden, bewährten Referenzzinssatz dar.
Der LIBOR Referenzzinssatz bildet den Durchschnittszinssatz ab, zu dem Banken bereit sind, sich im Interbankengeschäft unbesicherte Geldmittel zu leihen. Er dient als Basis für viele an Finanzmärkten abgeschlossene Verträge (bspw. kann sich die Wertentwicklung von Derivaten aus einem Index als Basiswert ableiten) sowie für die Zinszahlungen von Kredit- und Hypothekarkredit-Verträgen.
Hauptgrund für die Einstellung des LIBOR war die Finanzmarktkrise 2008/2009 sowie Manipulationen, nach welchen weniger Geschäftsbanken bereit waren, sich ungesicherte Kredite zu vergeben. Dadurch wurde der LIBOR immer weniger durch real durchgeführte Transaktionen unterstützt. Vielmehr basierte er stattdessen zunehmend auf Schätzungen und verlor damit an Aussagekraft und Glaubwürdigkeit.
Mit der Einführung des SARON in der Schweiz und in Liechtenstein, besteht somit die Grundlage zur Umstellung von Finanzverträgen mit einer Referenzzinssatzbasis. Die Einführung des SARON geht auf eine Empfehlung der Nationalen Arbeitsgruppe (NAG) für Referenzzinssätze aus dem Jahr 2017 zurück. Der SARON ist der Overnight-Zinssatz des besicherten Geldmarktes für Schweizer Franken (CHF). Als solcher basiert er auf effektiven, historischen Transaktionen und Preisstellungen des höchst liquiden Schweizer Repo-Markts. Die Berechnungsmethode für den SARON wurde von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und der SIX Group AG entwickelt. Der Referenzzinssatz ist öffentlich einsehbar und wird von der SIX täglich nach Handelsschluss berechnet und publiziert.
Liechtensteinische Banken haben mit der Lancierung der neuen SARON-Produkte auf Basis des Schweizer Franken bereits begonnen. So können Kunden für Liegenschaftserwerbe bereits Geldmarkt-Hypotheken basierend auf dem Referenzzinssatz SARON abschliessen. Aufgrund des (voraussichtlich) am 01.04.2021 in Kraft tretenden Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes (HIKG), welches Vorgaben im Hinblick auf die Anwendung eines Referenzzinssatzes beinhaltet, werden Konsumenten eine vorgängige Bekanntgabe des Zinssatzes erhalten. Somit ist dem Kreditnehmer (Konsumenten) im Voraus bekannt zu geben, welche Zinskosten im Rahmen des Hypothekarkredits anfallen werden.
Bei bestehenden Hypothekarkrediten auf LIBOR Basis informieren die jeweiligen Banken ihre Kunden, dass bei einem Wegfall des LIBOR-Zinssatzes ein von der Bank definierter Nachfolgezinssatz zur Anwendung gelangt. D.h. grundsätzlich laufen die bestehenden Hypothekarkredite unverändert weiter und werden mit Beendigung der Anwendbarkeit des LIBOR auf den neuen Referenzzinssatz SARON umgestellt.
Hinweis: das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKG) dient der Umsetzung der EU Richtlinie 2014/17 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010.
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