BREXIT
Der Europäische Rat hat gestern, nachdem die britische Premierministerin um eine Verschiebung des Austrittstermins ersucht hat, einer Fristverlängerung bis zum 22. Mai 2019 unter der Voraussetzung zugestimmt, dass das Austrittsabkommen in der nächsten Woche vom Unterhaus gebilligt wird. Falls das Austrittsabkommen in der nächsten Woche nicht vom Unterhaus gebilligt wird, stimmt der Europäische Rat einer Fristverlängerung bis zum 12. April 2019 zu und erwartet vom Vereinigten Königreich (UK) vor diesem Datum Angaben zum weiteren Vorgehen zur Prüfung durch den Europäischen Rat. Gleichzeitig hat der Europäische Rat dazu aufgerufen, auf allen Ebenen die Arbeit zur Vorbereitung und Notfallvorsorge für die Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs (UK) fortzusetzen und dabei allen möglichen Ergebnissen Rechnung zu tragen.
Aufgrund des nach wie vor unsicheren Ausgangs des BREXIT-Prozesses hat sich die liechtensteinische Regierung vorsorglich auf alle Szenarien vorbereitet. Dies betrifft auch den Fall eines ungeregelten Austritts von UK aus der EU. Hierfür ist ein nationales Massnahmenpaket vorgesehen, das ermöglichen soll, dass sowohl Produkte als auch Dienstleistungen aus UK vorübergehend weiterhin unter den bisherigen Rahmenbedingungen in Liechtenstein vertrieben bzw. erbracht werden können.
Aus Sicht des Liechtensteinischen Bankenverbandes LBV stellen die von der Regierung vorbereiteten Massnahmen wichtige und notwendige Sicherheitsvorkehrungen dar, um die bestehenden Geschäftsbeziehungen aufrechterhalten resp. an die neuen Rahmenbedingungen anpassen zu können. Der LBV begrüsst und befürwortet deshalb diese Massnahmen.