LBV begrüsst die auf EU-Ebene erzielte politische Einigung über neue Offenlegungsvorschriften für nachhaltige Investitionen
Am 7. März haben das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten eine politische Einigung über neue Offenlegungspflichten in Bezug auf nachhaltige Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken erzielt.
In der neuen Verordnung wird festgelegt, in welcher Form Finanzmarktteilnehmer und Anlageberater Aspekte in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (sogenannte ESG-Kriterien) berücksichtigen und in den Anlage- und Beratungsprozess intergrieren müssen. Ferner regelt die Verordnung, wie diese die Anleger über die Erfüllung ihrer Pflicht zur Berücksichtigung der ESG-Kriterien zu unterrichten haben. Dadurch sollen Informationsasymmetrien, die zwischen den Anlegern einerseits sowie den Finanzmarktteilnehmern und Anlageberatern andererseits in Nachhaltigkeitsfragen bestehen, verringert werden. Die Verfügbarkeit der entsprechenden Informationen ist eine wesentliche Voraussetzung für eine angemessene Berücksichtigung der damit einhergehenden Risiken auf den Wert von Investitionen. Die Verordnung schreibt vor, dass negative Auswirkungen – z.B. von Finanzanlagen, die zur Verschmutzung von Gewässern oder zur Zerstörung der biologischen Vielfalt führen, – offengelegt werden müssen, um die Nachhaltigkeit der Investitionen zu gewährleisten.
Grosse Chance für die Finanzindustrie
Die neue Verordnung ist Teil der Massnahmen zur Vervollständigung der Kapitalmarktunion sowie des im Mai 2018 verabschiedeten EU-Aktionsplanes zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums und des Legislativpakets zur Förderung nachhaltiger Investitionen. Sie stellt damit ein wichtiger Schritt zur Erfüllung des Pariser Klimaschutzabkommens sowie den Nachhaltigen Entwicklungszielen der Vereinten Nationen (kurz: SDGs) von 2015 dar.Gemäss EU-Kommission werden allein um die im Klimaabkommen vereinbarten Ziele zu erreichen, rund 180 Milliarden Euro pro Jahr an zusätzlichen Finanzmitteln benötigt. PWC schätzt den jährlichen Investitionsbedarf weltweit, um die Nachhaltigen Entwicklungsziele die SDGs zu erreichen, sogar auf 7 Billionen US-Dollar. Dies übersteigt bei weitem die Kapazitäten des öffentlichen Sektors, was verdeutlicht, dass ein substanzieller Teil aus der Privatwirtschaft und von privaten Investoren kommen muss. „Die Verordnung mit den neuen Offenlegungspflichten für nachhaltige Investitionen ist darauf ausgelegt, die sogenannten ESG-Kriterien in den Anlage- und Beratungsprozess zu integrieren», meint Simon Tribelhorn Geschäftsführer des Liechtensteinischen Bankenverbandes (LBV «Sie wird sowohl auf Seiten der Finanzintermediäre als auch auf Seiten der Anleger eine wichtige Orientierungshilfe bieten und beide in die Lage versetzen, besser fundierte Entscheidungen zu treffen, sodass verantwortungsvoller investiert und Nachhaltigkeit gefördert werden kann. Wir begrüssen deshalb die erzielte Einigung und sehen für die Finanzintermediäre vor allem auch grosse Chancen, ihrer Rolle und Verantwortung als vertrauensvoller Vermittler und Berater im besten Interesse unserer Kunden gerecht zu werden», so Tribelhorn weiter.
Tragweite und Tempo nicht zu unterschätzen
Die Verordnung passt zahlreiche zentrale EU-Erlasse im Finanzdienstleistungsbereich an, darunter die MiFID II, die UCITS-Richtlinie, die AIFMD, die Solvency II sowie weitere fondsspezifische Rechtsaktte wie die ELTIF, die EuVECA, die EuSEF und die Money Market Funds Verordnung und erfasst damit sektorübergreifend die gesamte Finanzdienstleistungsbranche. Als Verordnung sind die neuen Vorschriften direkt anwendbar; es bedarf keiner Umsetzung ins nationale Recht. Ferner ist sie von Relevanz für den EWR und gilt somit auch für Liechtenstein. Sie wird am zwanzigsten Tag nach Publikation im EU-Amtsblatt in Kraft treten und ist 12 Monate nach Veröffentlichung anzuwenden.
«Die neuen Vorgaben dürfen weder in ihrer Tragweite noch in zeitlicher Hinsicht unterschätzt werden - 12 Monate zur Umsetzung ist kurz und verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf.», schliesst Tribelhorn. Die Dynamik ist, was die Nachhaltigkeitsagenda anbelangt, enorm. Am 11. März hat der Wirtschafts- und Währungsausschuss des EU-Parlaments (ECON) den Regulierungsvorschlag zur Einführung eines EU-weiten Klassifizierungssystems (Taxonomie) für klima- und umweltfreundliche Finanzprodukte und damit zur Schaffung eines einheitlichen Verständnisses von Nachhaltigkeit sowie der Bekämpfung von Greenwashing zugestimmt. Am gleichen Tag hat der EU-Rat den finalen Kompromissvorschlag für eine EU-Verordnung zur Einführung sogenannter low-carbon benchmarks publiziert. Die finalen Abstimmungen darüber in der Plenarversammlung des EU-Parlaments sind für den 26. März 2019 vorgesehen.
Nachhaltigkeit ein Kernanliegen des LBV
Nachhaltigkeit ist dem liechtensteinischen Bankenplatz seit jeher ein wichtiges Anliegen und gehört nebst Stabilität und Qualität auch zu den drei Eckpfeilern der Zukunftsstrategie, der Roadmap 2020. Zu diesem Grundsatzbekenntnis gehört auch das Engagement des Bankenverbandes für ein nachhaltiges Finanzwesen. In diesem Zusammenhang ist der LBV bereits im April des vergangenen Jahres dem internationalen Netzwerk ‚Financial Centres for Sustainability‘ (kurz: FC4S) beigetreten, dem mittlerweilen 20 internationale Finanzplätze angehören.