Neues DBA mit Italien
Liechtenstein und Italien haben am 10. Juli ein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern paraphiert.
Mit diesem Schritt konnte Liechtenstein sein für die Wirtschaft und den Finanzplatz wichtige Netz von DBA weiter ausbauen. Das DBA orientiert sich am internationalen OECD-Standard und berücksichtigt die Anforderungen des OECD/G20 BEPS-Projektes (Base Erosion and Profit Shifting) zur Verhinderung von Steuerverkürzung und Steuervermeidung im grenzüberschreitenden Kontext. Das vorliegende DBA soll nach erfolgter Unterzeichnung am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Der Informationsaustausch in Steuerfragen richtet sich nach dem internationalen Standard. Der automatische Informationsaustausch richtet sich weiterhin nach dem AIA-Abkommen zwischen Liechtenstein und der EU und ist vom vorliegenden DBA nicht tangiert.