Regierung schafft weitere Planungssicherheit in der Zusammenarbeit mit Gegenparteien aus dem Vereinigten Königreichs
An ihrer Sitzung vom Dienstag, 5. Juli 2022 hat die liechtensteinische Regierung die in Art. 35c der Bankenverordnung vorgesehene, zeitliche Befristung aufgehoben. Die Aufhebung dieser Befristung stellt sicher, dass Banken und Wertpapierfirmen mit Sitz im Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland auch nach dem 31.12.2022 weiterhin Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen für geeignete Gegenparteien oder professionelle Kunden (wie beispielsweise Banken) in Liechtenstein erbringen können.
Zahlreiche britische Firmen haben sich Ende 2020 bereits bei der FMA registriert. Für all diese Firmen besteht kein weiterer Handlungsbedarf, da die bestehende Registrierung (bis zum Inkrafttreten eines EU-Gleichwertigkeitsbeschlusses in Bezug auf den Rechts- und Aufsichtsrechtsrahmen des Vereinigten Königreichs von Grossbritannien und Nordirland innerhalb des EWR) weiter bestehen bleibt
Die Verordnungsanpassung ist bereits am Samstag, 9. Juli 2022 in Kraft getreten.
Weitere Informationen finden Sie zudem in der Pressemitteilung der Regierung.
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