Umfassendes Freihandelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich (UK)
Das zwischen UK und den EWR-Partnerländern ausverhandelte Freihandelsabkommen ist ein wichtiger Baustein in der Neuregelung der gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen und sichert den gleichwertigen Marktzugang für die liechtensteinischen Unternehmen sowie vice versa analog der EU langfristig ab.
Am vergangenen Freitag, 04.06.2021 hat die Regierung bekannt gegeben, dass die Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich (UK) und den drei EWR/EFTA-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein über ein umfassendes Freihandelsabkommen erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Das Freihandelsabkommen umfasst neben dem grenzüberschreitenden Dienstleistungshandel, einschliesslich Finanzdienstleistungen, auch Bereiche wie Investitionen, Schutz des geistigen Eigentums, Digitaler Handel, Kapitalverkehr und öffentliches Auftragswesen. Das Abkommen verhindert insbesondere eine Diskriminierung gegenüber Unternehmen aus der EU und bietet liechtensteinischen Unternehmen einen bevorzugten Marktzugang gegenüber Ländern, die kein Abkommen mit UK haben.
Der LBV begrüsst den Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen den EWR/EFTA-Staaten und dem Vereinigten Königreich (UK) und bedankt sich bei der liechtensteinischen Regierung und der Verhandlungsdelegation für deren Einsatz für die hiesige Wirtschaft und den Finanzplatz. Nach dem Austritt von UK aus der EU ist das Freihandelsabkommen ein wichtiger Baustein in der Neuregelung der gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen und es sichert den gleichwertigen Marktzugang für die liechtensteinischen Unternehmen sowie vice versa wie mit der EU langfristig ab. Dabei ist für den LBV besonders wichtig, dass dabei auch die Finanzdienstleistungen mitumfasst sind. Für die Zukunft positiv erachtet der LBV auch, dass das Freihandelsabkommen Regelungen in den Bereichen Investitionen, Schutz des geistigen Eigentums und digitaler Handel beinhaltet.
In Bezug auf den Warenverkehr konnte mit der Unterzeichnung des Zusatzabkommens zum Handelsabkommen zwischen der Schweiz und UK im Februar 2019 bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt Sicherheit für die exportorientierten liechtensteinischen Unternehmen geschaffen werden. Dieses Zusatzabkommen, das am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, gewährleistet die Weiterführung des zollfeien Handels mit Industrieprodukten und verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten.
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